Viele kennen das Problem. Man will sich z.B. Konzerttickets kaufen und diese ganz bequem zu Hause auf dem eigenen Drucker ausdrucken. Und plötzlich wird noch eine zusätzliche Gebühr hierfür erhoben. Nun musste sich bereits letztes Jahr das Oberlandesgericht Bremen (Urteil vom 15.06.2017, AZ. 5 U 16/16) mit der Frage nach der Zulässigkeit solcher Gebühren befassen. Das Gericht erklärte diese Praxis für unzulässig, weil dem Anbieter durch diesen Service keine zusätzlichen Kosten die eine solche Gebühr rechtfertigen würden, entstehen. Aber Vorsicht! Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Es liegt derzeit dem BGH zur Entscheidung vor.

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