GRAU Rechtsanwälte sind spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen in Krisensituationen.
Wir begleiten Gesellschafter, Geschäftsführer und alle Stakeholder, wenn es um die insolvenzvermeidende bzw. insolvenznahe Beratung geht und unterstützen bei der Sanierung und Restrukturierung. Unser Beratungskonzept umfasst sämtliche Phasen einer Krise. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen zur Überwindung der Krise und nutzen sämtliche Sanierungsoptionen der Insolvenzordnung, sofern einen Insolvenz unvermeidlich ist.
Mit der Einführung des ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) seit dem 1. März 2012 hat der Gesetzgeber die Möglichkeiten der Sanierung von Unternehmen deutlich verbessert. Mit dieser Reform des Insolvenzrechts eröffnen sich für Unternehmen und deren begleitenden Berater völlig neue Möglichkeiten der Überwindung der Krise durch eine Sanierung unter Insolvenzschutz. Das ESUG schafft Anreize für eine frühzeitige Antragstellung und erhöht damit die Chancen für eine nachhaltige Sanierung. Dies gilt insbesondere für ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, Schutzschirm- oder Insolvenzplanverfahren.
Daneben beraten wir Gesellschafter und Geschäftsführer in der Krise auch bei der Vermeidung von persönlichen Haftungsrisiken sowie Gläubiger bei der Verwertung von Sicherheiten und der Abwehr von Anfechtungsansprüchen sowie allen im Zusammenhang mit der Einleitung und Abwicklung eines Insolvenzverfahrens stehenden Fragen.
Wir sind Ihre Ansprechpartner bei:
- Sanierung zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens
- Sanierung mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens („fresh start“)
- Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren
- Geschäftsführerhaftung, Gesellschafterhaftung
- Verträge in der Insolvenz
- Insolvenzanfechtung
- Kreditsicherheiten
Am besten lassen sich die Erfolgsaussichten z.B. einer Unterlassungsklage oder der Eintragungsfähigkeit einer angedachten Marke in einem persönlichen Gespräch erörtern. Gerne können Sie uns hierzu kontaktieren.
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