Dies dürfte ein Urteil sein, welches viele Erben erleichtert. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Erben einen Anspruch auf Einsicht in das Nutzerkonto einer Social-Media-Plattform ihres verstorbenen Angehörigen haben (Urteil vom 12. Juli 2018, Az. III ZR 183/17). Die Entscheidung dürfte richtungsweisend sein für viele Erben. Digitale Nachrichten sollen also nicht anders behandelt werden als etwa Briefe oder ein Tagebuch. In dem konkreten Fall hatten die Eltern einer 15-jährigen Tochter geklagt, nachdem diese aus bisher ungeklärten Gründen gestorben war. Die Eltern erhofften sich durch Einsicht in das Facebook Konto weitere Hinweise auf die Todesursache und ob es sich möglicherweise um einen Suizid gehandelt habe.

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