Der Gesetzgeber hat die GWG-Grenze nach mehr als 50 Jahren von bisher 410€ auf 800€ angehoben. Dies mit Wirkung zum 31.01.2018. Bis zu dieser Grenze können nun Unternehmen und Selbständige geringwertige Wirtschaftsgüter sofort im vollem Umfang steuerlich absetzen. Dies führt meist zu einem enormen Liquiditätsvorteil, weil dadurch für das laufende Jahr weniger Steuern gezahlt werden müssen. Unter Umständen kann es sich also lohnen, bestimmte Ausgaben in das Jahr 2018 zu verschieben.

CategoryAllgemein
Write a comment:

*

Your email address will not be published.

© 2016  GRAU Rechtsanwälte  |   Impressum

logo-footer