Auch Vereine werden immer stärker durch offene Mitgliedsbeiträge belastet.
Die ausstehenden Mitgliedsbeiträge sollten effizient beigetrieben werden, damit Ihr Verein durch die fehlenden Mitgliedsbeiträge nicht in eine finanzielle Schieflage gerät.
Unter anderem vertrauen zwei der mitgliedsstärksten deutschen Breiten-sportvereine auf unsere Erfahrung im Forderungsmanagement.
Ein effizientes Forderungsmanagement für Vereine erfordert spezielle Kenntnisse der Vereinsstrukturen und -abläufe. GRAU Rechtsanwälte betreuen seit Jahren mit ihrer Inkassoabteilung eine Vielzahl von Vereinen.
Das Beitragswesen ist gemäß §§ 26, 27 BGB Vorstandspflicht.
Jeder Verein ist auf das Beitragsaufkommen angewiesen. Nicht zuletzt deswegen gehört die Beitreibung der ausstehenden Vereinsbeiträge zu den wichtigsten Geschäftsführungspflichten des Vorstandes.
Mitglieder sollen Mitglieder bleiben! Zur Wahrung der Vereinsinteressen ist ein behutsames Vorgehen erforderlich.
Vereininkassobedeutet für Sie:
- Geringer Arbeitsaufwand für den Verein
- Liquiditätsverbesserung
- Rechtssichere Vereinssatzung
- Zeitnahes Handeln – auch Mitgliedsbeiträge verjähren!
Und für Ihre Mitglieder:
- Keine Belastung zahlungstreuer Mitglieder
- Sensibles Vorgehen – Mitglieder sollen Mitglieder bleiben!
- Wahrung der Verhältnismäßigkeit – Ratenzahlung/Stundung
- Vereinsinterne Planungssicherheit